Der Prozess
zuletzt aktualisiert: 10.05.2007
Der Prozess gegen die Organisatoren des Festes begann am 29. Juli 1833 vor dem Assisengericht in Landau, d.h. einem Gericht, in dem Geschworene die Schuldfrage klärten. Aus Angst vor Unruhen war die Gerichtsverhandlung in die Festungsstadt verlegt worden. Am 8. August 1833 hielt Wirth eine fast sieben Stunden dauernde Verteidigungsrede, die mehrmals vom Jubel der Zuhörer unterbrochen wurde. Nach vierstündigen Beratungen fällten die Geschworenen am 16. August 1833 für alle Angeklagten das Urteil „nicht schuldig“.
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